Allgemein im Rettungsdienst/Rettungswesen

Begriffe

Wegen der unterschiedlichen Definitionen zentraler Begriffe in den Landesrettungsdienstgesetzen der Länder und
der DIN "Begriffe im Rettungsdienst" werden die nachfolgenden Begriffe für diese Arbeit zu Grunde gelegt.

Rettungsdienst

Mit dem Begriff Rettungsdienst wird sowohl die Aufgabe als auch die Einrichtung Rettungsdienst beschrieben.

Der Einrichtung Rettungsdienst können folgende Aufgaben übertragen werden:

- Präklinische Notfallversorgung einschließlich notärztlicher Versorgung
- Verlegung von Notfallpatienten
- Beförderung von betreuungsbedürftigen Patienten
- Transport von Arzneimitteln, Blutkonserven, Organen und ähnlichen Gütern sowie von Spezialisten, soweit sie zur
  Versorgung lebensbedrohlich Verletzter oder Erkrankter dienen sollen.

Dabei ist Pflichtaufgabe der Einrichtung Rettungsdienst die präklinische Notfallversorgung. Die Leistungen des
Rettungsdienstes können durch den bodengebundenen Rettungsdienst, die Luftrettung sowie die Berg- oder die
Wasserrettung erbracht werden.

Notfallversorgung

Gegenstand der Notfallversorgung (bisher Notfallrettung) ist die medizinische Ver-sorgung von Notfallpatienten durch
hierfür besonders qualifiziertes Personal und ggf. ihre Beförderung unter fachgerechter Betreuung mit hierfür besonders
ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere medizinische Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.
Die Notfallversorgung ist als präklinische Einrichtung vorrangig eine medizinische Leistung, darüber hinaus eine
Aufgabe der Gefahrenabwehr
.

Notfallpatient

Ein Patient, der sich infolge Erkrankung, Verletzung oder aus sonstigen Gründen in unmittelbarer Lebensgefahr
befindet, die eine Notfallversorgung und / oder Überwachung und gegebenenfalls einen geeigneten Transport zu
weiterführenden diagnostischen oder therapeutischen Einrichtungen erfordert. Notfallpatient ist auch eine Person,
bei der schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich geeignete medizinische
Hilfe erhält.

Notärztliche Versorgung

Notärztliche Versorgung ist die Versorgung von Notfallpatienten durch Ärzte mit besonderen notfallmedizinischen
Kenntnissen und Fertigkeiten (Qualifikation). Sie hat zu erfolgen, wenn bei lebensbedrohlich Verletzten, Erkrankten
oder Vergifteten

- Lebensrettende Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen sind,
- die Transportfähigkeit herzustellen ist und
- die Beförderung unter fachgerechter Betreuung mit hierfür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die
  weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu erfolgten hat. Gleichgestellt sind Personen, bei denen die-
  ser Zustand zu erwarten ist, wenn keine unverzügliche medizinische Versorgung erfolgt.

Verlegung von Notfallpatienten

Die Verlegung von Notfallpatienten ist die Beförderung zwischen Behandlungseinrichtungen mit dafür qualifiziertem
Personal in dafür geeigneten Rettungsmitteln.

Krankenbeförderung

Aufgabe der Krankenbeförderung (Krankentransport) ist es, kranken, verletzten oder sonst hilfebedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern. Dazu gehört auch die Verlegung von Patienten, die keine Notfallpatienten sind.

Quelle: Ausschuss " Rettungswesen"